Freiheit ELGA und Verschwiegenheit
Das Entschlüsseln und Veröffentlichen von Datensammlungen ist illegal. Es ist aber zu respektieren, daß es Internet-Aktivisten wie etwa der Gruppe „Anonymous“ nicht um Bereicherung geht, sondern darum, ein Verwaltungsversagen aufzuzeigen: So wurde im September 2011 auf die freie Verfügbarkeit von 600.000 Datensätzen von Versicherten der Tiroler Gebietskrankenkasse hingewiesen.
Informationen über den eigenen Gesundheitszustand sind höchst vertraulich und es ist eine Aufgabe der Ärzteschaft, dieses Vertrauen zu wahren. Der riesige Datenschatz, der hier gesammelt werden soll, kann ja nur mit Hilfe der Ärze erhoben werden, gemeinsam mit Versicherten und Patienten, die auf Verschwiegenheit bisher vertrauen durften.
Wenn der
Bürger fürchten muss, was andere über ihn wissen könnten, wird
das sein Verhalten verändern und dadurch seine Freiheit beschneiden.
Ein Beispiel wäre die vorsichtshalber gewünschte HIV- Testung, oder
ein Demenz-Test, weil im Familienkreis ein Erkrankungsfall
aufgetreten sei. Wenn der Bürger befürchten muss, dass
Informationen über seinen Gesundheitszustand für Hunderte
Unbeteiligte verfügbar sind wird er Wege suchen, dies zu vermeiden.
Bereits jetzt, im Zuge der „e-Medikation“ ersuchen Betroffene,
Medikamente die auf stigmatisierende Erkrankungen schliessen lassen –
Antiepileptika, Medikamente zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit –
über Privatrezepte „diskret“ verordnet zu bekommen: Je grösser
eine Datensammlung ist, desto leichter kann sie gebündelt
weitergereicht werden, und Interessenten für Gesundheitsdaten gibt
es genug.
Weder der Staat, noch Privatunternehmen wie Versicherungen haben das Recht, auf diese Daten zuzugreifen.
Nur der
Einzelne hat zu bestimmen, welche persönlichen Informationen an
Dritte weitergegeben werden.
Der allgemein sorglosere Umgang mit persönlichen Daten im Rahmen der Nutzung sozialer Netzwerke muß den Gesetgeber zu besonderer Achtsamkeit bewegen, und nicht zu einer gesetzlich vorgeschriebenen landesweit organisierten Datensammlerei.
Nennenswerte Strafen für Datenverlust gibt es nicht: Es wäre vor Einführung eines zentralisierten Krankenregisters wie eben ELGA zu klären, wer für die vielfältigen möglichen Schäden von möglichen Datenlecks aufkommt.
